VwGH 24.02.1971, 1825/70
VwGH 24.02.1971, 1825/70
Rechtssatz
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Norm | |
RS 2 | Die Auflage des Verspätungszuschlages ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, soweit nicht bloß eine entschuldbare Verspätung vorliegt; nur in diesem letzten Fall kommt ein Verspätungszuschlag schon von Gesetzes wegen nicht in Betracht. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001825.X02 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-56015