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VwGH 02.05.1968, 1815/67

VwGH 02.05.1968, 1815/67

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Auflage, eine Subvention im Falle einer widmungswidrigen Verwendung zurückzuzahlen, ist eine aufschiebend bedingte Last, wenn der Subventionsbetrag in das Betriebsvermögen eingeflossen ist.

*

E , 1815/67 #1;
Norm
RS 2
Ungewisse Schulden (Rückstellungen) sind bei der Bewertung des Betriebsvermögens nicht abzugsfähig.

*

E , 1815/67 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001815.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55986