VwGH 05.03.1970, 1813/68
VwGH 05.03.1970, 1813/68
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | BAO §184 Abs1; |
RS 1 | Bietet der Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren keine verwertbaren Unterlagen für die Errechnung der Bemessungsgrundlagen an, dann ist die Behörde berechtigt, diese durch Schätzung zu ermitteln. * E , 1813/68 #1 |
Norm | UStG 1959 §4 Abs1 Z10; |
RS 2 | Bildet die Verpachtung oder Vermietung eines Grundstückes nicht allein den Gegenstand einer vertragsmäßigen Unternehmerleistung, dann kann die Befreiungsbestimmung nur für den Teil des Entgeltes, der auf die Verpachtung oder Vermietung entfällt, in Anspruch genommen werden (Hinweis auf E , 2260/61 und E ,0975/66, VwSlg 3702 F/1968). |
Norm | BAO §198 Abs2; |
RS 3 | Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist jedes Steuerjahr für sich zu betrachten und die Behörde ist nicht gehalten, eine in den Vorjahren angewendete, später als unrichtig erkannte rechtliche Beurteilung weiter anzuwenden (Hinweis E , 2156/60). * E , 1813/68 #3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968001813.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-55976