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VwGH 05.03.1970, 1813/68

VwGH 05.03.1970, 1813/68

Rechtssätze


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Norm
BAO §184 Abs1;
RS 1
Bietet der Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren keine verwertbaren Unterlagen für die Errechnung der Bemessungsgrundlagen an, dann ist die Behörde berechtigt, diese durch Schätzung zu ermitteln.

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E , 1813/68 #1
Norm
UStG 1959 §4 Abs1 Z10;
RS 2
Bildet die Verpachtung oder Vermietung eines Grundstückes nicht allein den Gegenstand einer vertragsmäßigen Unternehmerleistung, dann kann die Befreiungsbestimmung nur für den Teil des Entgeltes, der auf die Verpachtung oder Vermietung entfällt, in Anspruch genommen werden (Hinweis auf E , 2260/61 und E ,0975/66, VwSlg 3702 F/1968).
Norm
BAO §198 Abs2;
RS 3
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist jedes Steuerjahr für sich zu betrachten und die Behörde ist nicht gehalten, eine in den Vorjahren angewendete, später als unrichtig erkannte rechtliche Beurteilung weiter anzuwenden (Hinweis E , 2156/60).

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E , 1813/68 #3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001813.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-55976