VwGH 09.02.1970, 1808/68
VwGH 09.02.1970, 1808/68
Rechtssatz
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Normen | BauO Wr §129 Abs2; VVG §4 Abs1; |
RS 1 | Eine Bestrafung wegen Nichterfüllung der Instandsetzungspflicht ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß schon vor dem Tatzeitraum die Ersatzvornahme angedroht, ein Kostenvorauszahlungsbescheid erlassen und für diese Forderung ein Pfandrecht begründet würde (Die Fragen wie es sich nach der Anordnung der Ersatzvornahme, nach einer Bezahlung der Kosten auf Grund des Kostenvorauszahlungsbescheides und nach Beginn der Arbeiten auf Grund der Anordnung der Ersatzvornahme verhält, bleiben dahingestellt). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 7723 A/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968001808.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-55965