VwGH 31.05.1963, 1796/61
VwGH 31.05.1963, 1796/61
Rechtssätze
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Norm | KStG 1966 §16 Z3; |
RS 1 | Die Mitglieder des Kuratoriums des Dorotheums sind Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung dieser Anstalt beauftragt sind. Die an sie geleisteten Vergütungen sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Mindesteinkommens dieser Anstalt zu berücksichtigen. * E , 1796/61 #1 VwSlg 2885 F/1963; |
Normen | AbgRallg; BAO §115 Abs4; |
RS 2 | Wenn der Steuerpflichtige unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles die Einbehaltung einer Aufsichtsratsabgabe vor der Aufhebung des Abschnittes 24 Abs 5 lit c DE-LSt 1954 nicht möglich ist, so kann sie auch nicht entgegen dem auch im Abgabenrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nachträglich rückwirkend zur Zahlung dieser Abgabe mit Haftungsbescheid herangezogen werden. * E , 1796/61 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2885 F/1963 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001796.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-55945