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VwGH 21.09.1959, 1793/56

VwGH 21.09.1959, 1793/56

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen bei der Beurteilung von Rechtsgeschäften diese nicht aufgespaltete und einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/05/10 0426/55 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2066 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001793.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-55936