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VwGH 14.05.1963, 1788/61

VwGH 14.05.1963, 1788/61

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 1
Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2869 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001788.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-55924