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VwGH 15.03.1982, 1787/80

VwGH 15.03.1982, 1787/80

Rechtssätze


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Norm
LMG 1975 §2;
RS 1
Nicht die physiologische Erforderlichkeit eines Stoffes für die menschliche Ernährung kann dafür ausschlaggebend sein, ob dieser überwiegend für Ernährungs- oder Genusszwecke bestimmt ist, sondern vielmehr dessen Eignung hiefür.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0259/79 E RS 1
Norm
LMG 1975 §18 Abs2;
RS 2
Fehlen die in Ansehung der angemeldeten Produktkategorie vom § 18 Abs 2 LMG geforderten Voraussetzungen, so hat der BMGU das Inverkehrbringen als Verzehrprodukt zu untersagen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware ggf eine Unterstellung unter eine andere Produktgattung zuläßt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2327/77 E RS 2
Norm
LMG 1975 §17 Abs1 lita;
RS 3
Bei der bescheidmäßigen Verpflichtung zu einer reinen Unterlassung hat jedoch die Festsetzung einer Leistungsfrist nicht zu erfolgen (In diesem Sinn zu der vergleichbaren Bestimmung in § 409 Abs 2 ZPO etwa: , veröffentlicht im ÖBl 1978, Seite 155).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1795/80 E VwSlg 10329 A/1980 RS 6

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001787.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55923