VwGH 15.03.1982, 1787/80
VwGH 15.03.1982, 1787/80
Rechtssätze
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Norm | LMG 1975 §2; |
RS 1 | Nicht die physiologische Erforderlichkeit eines Stoffes für die menschliche Ernährung kann dafür ausschlaggebend sein, ob dieser überwiegend für Ernährungs- oder Genusszwecke bestimmt ist, sondern vielmehr dessen Eignung hiefür. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0259/79 E RS 1 |
Norm | LMG 1975 §18 Abs2; |
RS 2 | Fehlen die in Ansehung der angemeldeten Produktkategorie vom § 18 Abs 2 LMG geforderten Voraussetzungen, so hat der BMGU das Inverkehrbringen als Verzehrprodukt zu untersagen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware ggf eine Unterstellung unter eine andere Produktgattung zuläßt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2327/77 E RS 2 |
Norm | LMG 1975 §17 Abs1 lita; |
RS 3 | Bei der bescheidmäßigen Verpflichtung zu einer reinen Unterlassung hat jedoch die Festsetzung einer Leistungsfrist nicht zu erfolgen (In diesem Sinn zu der vergleichbaren Bestimmung in § 409 Abs 2 ZPO etwa: , veröffentlicht im ÖBl 1978, Seite 155). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1795/80 E VwSlg 10329 A/1980 RS 6 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980001787.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-55923