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VwGH 20.02.1974, 1782/73

VwGH 20.02.1974, 1782/73

Rechtssatz


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Normen
ABGB §294;
ABGB §297;
AbgEO §30 Abs1;
EO §252 Abs1;
RS 1
Der von einem Hotelunternehmer überwiegend privat genutzte PWK und der in den privat genutzten Räumen aufgestellte Fernsehapparat sind kein Liegenschaftszubehör. Sie können daher als bewegliche körperliche Sachen im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren gepfändet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4649 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001782.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-55910