VwGH 20.02.1974, 1782/73
VwGH 20.02.1974, 1782/73
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der von einem Hotelunternehmer überwiegend privat genutzte PWK und der in den privat genutzten Räumen aufgestellte Fernsehapparat sind kein Liegenschaftszubehör. Sie können daher als bewegliche körperliche Sachen im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren gepfändet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4649 F/1974 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001782.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-55910