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VwGH 17.04.1970, 1774/68

VwGH 17.04.1970, 1774/68

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §10 Abs3 Z3 lita;
EStG 1967 §19 Abs1 Z2;
EStG 1967 §2 Abs3;
EStG 1967 §24 Abs1 lita;
RS 1
Der Umstand, daß es sich im Falle einer Insassenunfallversicherung bei der Überweisung der Versicherungssumme aus der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Insassenunfallversicherung an den Verunglückten (bzw seine Rechtsnachfolger) um einen nicht namentlich versicherten Insassen handelte, rechtfertigt nicht,diese Überweisung einkommensteuerlich anders als im Falle eines namentlich

versicherten Insassen zu behandeln und darin die Erfüllung von Ansprüchen zu erblicken, die gem § 2 Abs 3 EStG 1967 und § 19 Abs 1 EStG 1967 steuerpflichtige Einkünfte (hier als Entschädigung für Verdienstentgang durch den Dienstgeber) darstellen können.

*

E , 1774/68 #1 VwSlg 4073 F/1970;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4073 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001774.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-55887