VwGH 17.04.1970, 1774/68
VwGH 17.04.1970, 1774/68
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der Umstand, daß es sich im Falle einer Insassenunfallversicherung bei der Überweisung der Versicherungssumme aus der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Insassenunfallversicherung an den Verunglückten (bzw seine Rechtsnachfolger) um einen nicht namentlich versicherten Insassen handelte, rechtfertigt nicht,diese Überweisung einkommensteuerlich anders als im Falle eines namentlich versicherten Insassen zu behandeln und darin die Erfüllung von Ansprüchen zu erblicken, die gem § 2 Abs 3 EStG 1967 und § 19 Abs 1 EStG 1967 steuerpflichtige Einkünfte (hier als Entschädigung für Verdienstentgang durch den Dienstgeber) darstellen können. * E , 1774/68 #1 VwSlg 4073 F/1970; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4073 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968001774.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-55887