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VwGH 01.04.1963, 1771/62

VwGH 01.04.1963, 1771/62

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §13 Abs2 lita;
BauO Wr §66;
RS 1
Die § 13 Abs 2 lit a und § 66 BO für Wien begründen kein subjektives öffentliches Recht des Nachbarn darauf, daß die Abteilungsbewilligung vor oder gleichzeitig mit der Baubewilligung erwirkt werden muß.
Normen
BauO Wr §13 Abs2 lita;
BauO Wr §66;
RS 2
Der Anrainer kann nur die Verletzung seiner subjektiven öffentlichen Rechte, nicht aber eine Verletzung der Rechte anderer Anrainer mit Erfolg geltend machen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001771.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-55878