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VwGH 30.11.1954, 1770/52

VwGH 30.11.1954, 1770/52

Rechtssätze


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Normen
BewG 1955 §13 Abs2;
BewG 1955 §57;
VermögensabgabeG 1948 §1;
VermögensabgabeG 1948 §18;
RS 1
Die von einer Kapitalgesellschaft zu entrichtende Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe können bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Gesellschaft zum nicht zum Abzug gebracht werden, wohl aber sind sie bei der Feststellung des Wertes der Geschäftsanteile der Mitglieder zu berücksichtigen.
Norm
RS 2
Veräußerungsbeschränkungen, denen die Anteile an einer Kapitalgesellschaft satzungsgemäß unterliegen, rechtfertigen nicht schlechthin einen Abschlag bei der Bewertung dieser Anteile.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1058 F/1954;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001770.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-55876