VwGH 30.11.1954, 1770/52
VwGH 30.11.1954, 1770/52
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die von einer Kapitalgesellschaft zu entrichtende Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe können bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Gesellschaft zum nicht zum Abzug gebracht werden, wohl aber sind sie bei der Feststellung des Wertes der Geschäftsanteile der Mitglieder zu berücksichtigen. |
Norm | |
RS 2 | Veräußerungsbeschränkungen, denen die Anteile an einer Kapitalgesellschaft satzungsgemäß unterliegen, rechtfertigen nicht schlechthin einen Abschlag bei der Bewertung dieser Anteile. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 1058 F/1954; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1952001770.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-55876