VwGH 11.03.1971, 1768/70
VwGH 11.03.1971, 1768/70
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Frage, ob ein Erwerbsvorgang der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf oder nicht, kann als Vorfrage von den Abgabenbehörden gemäß § 116 Abs 1 BAO selbst beurteilt werden. Die Benennung eines Grundstückes im Grundbuch (hier als "Acker") ist für die Beantwortung der Frage, ob es der Landwirtschaft und Forstwirtschaft dient, ein Erwerbsvorgang demnach der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf,ohne Belang. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4196 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001768.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55870