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VwGH 13.01.1969, 1768/68

VwGH 13.01.1969, 1768/68

Rechtssätze


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Norm
VwGG §21;
RS 1
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof kennt keine Nebenintervention.
Norm
RS 1
Ein "durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" im Sinne des § 69 Abs 1 AVG 1950 liegt auch dann vor, wenn ein Berufungsverfahren durch einen kassatorischen Bescheid abgeschlossen wurde.
Normen
RS 2
Ausführungen zu der Frage ob der Grundbuchbestand als neu hervorgekommene Tatsache nach § 69 Abs 1 lit b AVG 1950 in Betracht kommt: Unterscheidung je nachdem ob nach den Verwaltungsvorschriften ein Anlaß zur Einsicht im Grundbuch besteht.
Normen
BauO Innsbruck 1896 §12 Abs1;
BauRallg;
RS 3
Aus der wesensmäßig mit der Beziehung zu einem Objekt verbundenen Parteistellung des Anrainers folgt, daß im Falle eines in der sachlichen Verbindung sich ergebenden Personenwechsels der Rechtsnachfolger ohne weiteres in die Parteistellung seines Vorgängers eintritt (Hinweis E , 3282/54, VwSlg 3847 A/1955 und E , 0688/67).
Norm
VwGG §39 Abs2 litd;
RS 4
Ausführungen dahingehend, daß die im Erkenntnis angeführte Judikatur als ständige Rechtssprechung im Sinne des § 39 Abs 2 VwGG anzusehen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7638 A/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001768.X01.1
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55868