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VwGH 20.12.1977, 1765/76

VwGH 20.12.1977, 1765/76

Rechtssätze


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Norm
ROG Slbg 1968 §14 Abs1 litb idF 1972/126;
RS 1
§ 14 Abs 1 lit b Z 2 Slbg Raumordnungsgesetz 1968, LGBl 78, i.d.F. LGBl 126/1972, stellt auf die zu erwartenden Lärmemissionen des jeweiligen Betriebes ab (arg: ..... zu verursachen geeignet sind.), weshalb die Anrainer nicht auf eine für sie gegebene Möglichkeit, die Wohnungsfenster zu schließen, verwiesen werden können, da es danach nicht dem Anrainer obliegt, jene Voraussetzungen zu treffen, die es dem Bewilligungswerber ermöglichen sollen, die Genehmigung seines baulichen Vorhabens zu erlangen.
Norm
AVG §45 Abs2;
RS 2
Ausführungen zur Frage der amtswegigen Schlüssigkeitsprüfung von Sachverständigengutachten (Hinweis E , 943/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9465 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001765.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-55861