VwGH 05.03.1981, 1762/80
VwGH 05.03.1981, 1762/80
Rechtssatz
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Norm | UStG 1972 §6 Z11; |
RS 1 | Bildet ein Gegenstand an einer öffentlichen Schule den Hauptgegenstand einer Studienrichtung - zB die Ausbildung der Stimme im Rahmen der Studienrichtung "Lied und Oratorium" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst -, dann kann bei einem dem Hauptgegenstand vergleichbaren Lehrstoff - dem Gesangsunterricht im Rahmen einer Berufsbildung zum Sänger - nicht von einem bloß untergeordneten Teil des maßgeblichen Lehrstoffes gesprochen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5560 F/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980001762.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55857