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VwGH 05.03.1981, 1762/80

VwGH 05.03.1981, 1762/80

Rechtssatz


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Norm
UStG 1972 §6 Z11;
RS 1
Bildet ein Gegenstand an einer öffentlichen Schule den Hauptgegenstand einer Studienrichtung - zB die Ausbildung der Stimme im Rahmen der Studienrichtung "Lied und Oratorium" an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst -, dann kann bei einem dem Hauptgegenstand vergleichbaren Lehrstoff - dem Gesangsunterricht im Rahmen einer Berufsbildung zum Sänger - nicht von einem bloß untergeordneten Teil des maßgeblichen Lehrstoffes gesprochen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5560 F/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001762.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55857