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VwGH 21.04.1983, 1755/80

VwGH 21.04.1983, 1755/80

Rechtssatz


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Normen
AVOG 1975 §2;
BAO §111;
FinStrG §99 Abs1;
Rechtshilfe Zoll Verbrauchsteuern Monopole BRD 1971;
RS 1
Zollamt und Finanzlandesdirektion sind nicht berechtigt, als Finanzstrafbehörden außerhalb eines gemäß den Bestimmungen des FinStrG in der Sache anhängigen Finanzstrafverfahrens gemäß § 99 Abs 1 FinStrG eine Auskunft für Zwecke eines ausländischen Strafverfahrens auf Grund des Rechtshilfevertrages und Amtshilfevertrages BGBl 1971/430 zu verlangen, weshalb zur Erzwingung einer solchen Auskunft auch nicht eine Zwangsstrafe verhängt werden darf.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1980001755.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-55838