VwGH 21.04.1983, 1755/80
VwGH 21.04.1983, 1755/80
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Zollamt und Finanzlandesdirektion sind nicht berechtigt, als Finanzstrafbehörden außerhalb eines gemäß den Bestimmungen des FinStrG in der Sache anhängigen Finanzstrafverfahrens gemäß § 99 Abs 1 FinStrG eine Auskunft für Zwecke eines ausländischen Strafverfahrens auf Grund des Rechtshilfevertrages und Amtshilfevertrages BGBl 1971/430 zu verlangen, weshalb zur Erzwingung einer solchen Auskunft auch nicht eine Zwangsstrafe verhängt werden darf. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1980001755.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-55838