VwGH 02.07.1964, 1750/63
VwGH 02.07.1964, 1750/63
Rechtssatz
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Norm | GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1; |
RS 1 | Zugehör zu einer Liegenschaft, auf der ein Hotelbetrieb geführt wird, ist auch das Inventar des Hotelbetriebes. Soweit dieses jedoch zu den Maschinen und Vorrichtungen einer Betriebsanlage des Hotelbetriebes gehört, ist es, ob nun Bestandteil der Liegenschaft oder nicht, bei einem Rechtsvorgange, der die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst, nicht zum Grundstück zu rechnen. * E , 1750/63 #1 VwSlg 3118 F/1964 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3118 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001750.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-55820