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VwGH 10.03.1972, 1747/70

VwGH 10.03.1972, 1747/70

Rechtssätze


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Normen
ABGB §1478;
KOVG 1957;
VwRallg;
RS 1
Eine analoge Anwendung der Verjährungsbestimmungen des ABGB auf das öffentliche Recht ist unzulässig, wenn die Gesetzesvorschrift des öffentlichen Rechtes - wie dies auch beim KOVG der Fall ist - dem Grunde nach eine Verjährung überhaupt nicht vorsieht.
Normen
KOVG 1957 §12 Abs4;
KOVG 1957 §54 Abs1;
RS 2
Ein Verschulden am ungebührlichen Empfang einer Zusatzrente kann auch darin liegen, daß der Empfänger unbegründet eine zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für notwendig befundene berufliche Ausbildung ablehnt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001747.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-55817