VwGH 10.03.1972, 1747/70
VwGH 10.03.1972, 1747/70
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine analoge Anwendung der Verjährungsbestimmungen des ABGB auf das öffentliche Recht ist unzulässig, wenn die Gesetzesvorschrift des öffentlichen Rechtes - wie dies auch beim KOVG der Fall ist - dem Grunde nach eine Verjährung überhaupt nicht vorsieht. |
Normen | KOVG 1957 §12 Abs4; KOVG 1957 §54 Abs1; |
RS 2 | Ein Verschulden am ungebührlichen Empfang einer Zusatzrente kann auch darin liegen, daß der Empfänger unbegründet eine zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für notwendig befundene berufliche Ausbildung ablehnt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1970001747.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-55817