VwGH 23.05.1973, 1741/72
VwGH 23.05.1973, 1741/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Wert eines Wirtschaftsgutes und dem Wert der Rente, gegen die es übereignet wird, spricht für eine Versorgungsrente. Allein dieses Mißverhältnis genügt noch nicht, eine Kaufpreisrente auszuschließen. Es muß vielmehr bei dem Gesamtbild der Transaktion der Versorgungsgedanke im Vordergrund stehen. Dabei wird jemand ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente, deren Barwert gegenüber dem Wert des Wirtschaftsgutes weit zurückbleibt, nur dann übertragen, wenn er zu dem Erwerber (Rentenverpflichteten) in einem besonders engen persönlichen Naheverhältnis steht, so daß die Veräußerung als Vorwegnahme eines künftigen Erbganges angesehen werden kann. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001741.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-55801