VwGH 14.09.1972, 1741/71
VwGH 14.09.1972, 1741/71
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der Kaufpreis für eine noch nicht fertiggestellte Eigentumswohnung ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer sich anläßlich des Abschlusses des Kaufvertrages über den ideellen Miteigentumsanteil zur Fertigstellung des bereits begonnenen Baues verpflichtet, und das Gebäude somit auch Gegenstand des Vertrages ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4425 F/1972; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971001741.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-55800