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VwGH 14.09.1972, 1741/71

VwGH 14.09.1972, 1741/71

Rechtssatz


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Normen
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;
GrEStG 1955 §4 Abs2;
RS 1
Der Kaufpreis für eine noch nicht fertiggestellte Eigentumswohnung ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer sich anläßlich des Abschlusses des Kaufvertrages über den ideellen Miteigentumsanteil zur Fertigstellung des bereits begonnenen Baues verpflichtet, und das Gebäude somit auch Gegenstand des Vertrages ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4425 F/1972;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001741.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-55800