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VwGH 12.12.1968, 1739/67

VwGH 12.12.1968, 1739/67

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ein Darlehen mit Gewinnbeteiligung, das der Gesellschaftsteuer unterliegt, ist auch dann gegeben, wenn dem Darlehensgläubiger nur ein Anteil am Gewinn einer bestimmten Anlage eingeräumt ist, sofern nur eine getrennte Berechnung des Teilgewinnes dieser Anlage kalkulatorisch möglich ist.

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E , 591/56 #1 VwSlg 1916 F/1958
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/11/26 0591/56 1
Norm
RS 2
Zu den Forderungen, die im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 KVG eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft gewähren, gehören auch an Kapitalgesellschaften gewährte partiarische Darlehen, also Darlehen, die dem Darlehensgeber am Gewinn des schuldnerischen Unternehmens beteiligen, oder die Beteiligung als stiller Gesellschafter iSd Handelsgesetzbuches.

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E , 1739/67 #2 VwSlg 3831 F/1968

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3831 F/1968
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001739.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-55797