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VwGH 06.03.1964, 1739/63

VwGH 06.03.1964, 1739/63

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG 1953 erstreckt sich nur auf Bezüge, die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehen und aus diesem Grund als Gebührnisse anfallen. Eine nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlte Tantieme fällt nicht unter derartige Bezüge (Hinweis: Für die Versteuerung dieser Tantieme kommt demnach § 67 Abs 11 EStG 1953 in Betracht).

*

E , 2150/61 #1 VwSlg 2850 F/1963
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2150/61 E VwSlg 2850 F/1963 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001739.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-55796