VwGH 10.03.1963, 1736/62
VwGH 10.03.1963, 1736/62
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen. Dies gilt auch hinsichtlich der in einem beantragten Wiederaufnahmeverfahren diesbezüglich angebotenen Beweises. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001736.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-55787