VwGH 16.03.1978, 1730/76
VwGH 16.03.1978, 1730/76
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Bei der nach § 76a Abs 4 ASVG gebotenen Berücksichtigung "der wirtschaftlichen Verhältnisse" des freiwillig Weiterversicherten sind auch dessen Sorgepflichten für unterhaltsberechtigte Personen ausschlaggebend. |
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RS 2 | Die Beurteilung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Weiterversicherten in der Pensionsversicherung die Herabsetzung der Beitragsgrundlage gerechtfertigt erscheinen lassen, ist nicht dem Ermessen des Versicherungsträgers überlassen (Hinweis E , 955/62). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0665/71 E VwSlg 8074 A/1971 RS 1 |
Norm | |
RS 3 | Die im § 292 Abs 2 ASVG enthaltene Definition des "Gesamteinkommens" ist für den im § 76 Abs 2 ASVG geregelten Tatbestand im Wege der Analogie heranzuziehen (Hinsichtlich Art und Ausmaß der Berücksichtigung der gegenüber den Rentenberechtigten bestehenden Unterhaltsverpflichtungen ist daher auf die Vorschriften des § 292a ASVG Bedacht zu nehmen). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1764/59 E VwSlg 5269 A/1960 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9505 A/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1976001730.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-55770