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VwGH 16.03.1978, 1730/76

VwGH 16.03.1978, 1730/76

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Bei der nach § 76a Abs 4 ASVG gebotenen Berücksichtigung "der wirtschaftlichen Verhältnisse" des freiwillig Weiterversicherten sind auch dessen Sorgepflichten für unterhaltsberechtigte Personen ausschlaggebend.
Norm
RS 2
Die Beurteilung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Weiterversicherten in der Pensionsversicherung die Herabsetzung der Beitragsgrundlage gerechtfertigt erscheinen lassen, ist nicht dem Ermessen des Versicherungsträgers überlassen (Hinweis E , 955/62).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0665/71 E VwSlg 8074 A/1971 RS 1
Norm
RS 3
Die im § 292 Abs 2 ASVG enthaltene Definition des "Gesamteinkommens" ist für den im § 76 Abs 2 ASVG geregelten Tatbestand im Wege der Analogie heranzuziehen (Hinsichtlich Art und Ausmaß der Berücksichtigung der gegenüber den Rentenberechtigten bestehenden Unterhaltsverpflichtungen ist daher auf die Vorschriften des § 292a ASVG Bedacht zu nehmen).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1764/59 E VwSlg 5269 A/1960 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9505 A/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001730.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-55770