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VwGH 25.04.1974, 1730/73

VwGH 25.04.1974, 1730/73

Rechtssätze


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Norm
KanalisationsabgabeG Krnt 1970 §6 Abs1;
RS 1
Die Abgabepflicht bezüglich des Kanalanschlußbeitrages entsteht erst mit dem faktischen Anschluß eines Gebäudes bzw einer befestigten Fläche an das öffentliche Kanalisationssystem.
Normen
BAO §200 Abs1 impl;
LAO Krnt 1966 §152;
RS 2
Das Rechtsinstitut des vorläufigen Abgabenbescheides kann nicht dazu herangezogen werden, die Vorleistung einer Abgabe zu einem Zeitpunkt zu verlangen, in welchem feststeht, daß die Abgabepflicht noch nicht entstanden ist, mag auch das künftige Entstehen der Abgabepflicht wahrscheinlich sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001730.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-55769