VwGH 25.04.1974, 1730/73
VwGH 25.04.1974, 1730/73
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | KanalisationsabgabeG Krnt 1970 §6 Abs1; |
RS 1 | Die Abgabepflicht bezüglich des Kanalanschlußbeitrages entsteht erst mit dem faktischen Anschluß eines Gebäudes bzw einer befestigten Fläche an das öffentliche Kanalisationssystem. |
Normen | BAO §200 Abs1 impl; LAO Krnt 1966 §152; |
RS 2 | Das Rechtsinstitut des vorläufigen Abgabenbescheides kann nicht dazu herangezogen werden, die Vorleistung einer Abgabe zu einem Zeitpunkt zu verlangen, in welchem feststeht, daß die Abgabepflicht noch nicht entstanden ist, mag auch das künftige Entstehen der Abgabepflicht wahrscheinlich sein. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001730.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-55769