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VwGH 13.09.1963, 1728/62

VwGH 13.09.1963, 1728/62

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Unterläßt es der Steuerpflichtige, für Lohnempfänger ein Lohnkonto gemäß § 58 EStG 1953 zu führen und ist er aus diesem Grund nicht in der Lage, die Lohnempfänger zu benennen, so kann die Finanzbehörde die Anerkennung der an diese Lohnempfänger gezahlten Löhne als Betriebsausgabe verweigern.

*

E , 1728/62 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001728.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-55764