VwGH 21.01.1976, 1727/75
VwGH 21.01.1976, 1727/75
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ein als NACHTRAG bezeichneter Vertrag, der zusätzliche Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zum Pfand bestellt, ist ohne Rücksicht auf die Größe und den Wert dieser Anteile selbständig als Hypothekarverschreibung gebührenpflichtig; die Höhe der Rechtsgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert der hypothekarisch besicherten Verbindlichkeit. Unbeachtlich ist der Einwand, die Pfandausdehnung sei nur aus grundbuchstechnischen Gründen erfolgt und wirtschaftlich bedeutungslos. |
Norm | |
RS 2 | Nicht nur rechtserzeugende, sondern rechtsbezeugende Urkunden lösen die Gebührenpflicht aus. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2257/52 E VwSlg 725 F/1953 RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4930 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001727.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-55760