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VwGH 21.01.1976, 1727/75

VwGH 21.01.1976, 1727/75

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ein als NACHTRAG bezeichneter Vertrag, der zusätzliche Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zum Pfand bestellt, ist ohne Rücksicht auf die Größe und den Wert dieser Anteile selbständig als Hypothekarverschreibung gebührenpflichtig; die Höhe der Rechtsgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert der hypothekarisch besicherten Verbindlichkeit. Unbeachtlich ist der Einwand, die Pfandausdehnung sei nur aus grundbuchstechnischen Gründen erfolgt und wirtschaftlich bedeutungslos.
Norm
RS 2
Nicht nur rechtserzeugende, sondern rechtsbezeugende Urkunden lösen die Gebührenpflicht aus.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2257/52 E VwSlg 725 F/1953 RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4930 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001727.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-55760