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VwGH 14.12.1979, 1716/79

VwGH 14.12.1979, 1716/79

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §4 Abs4;
RS 1
Folgen eines Verkehrsunfalles sind niemals durch einen Betrieb veranlaßt, wenn der schuldtragende Lenker wegen dieses Unfalles vom Strafgericht rechtskräftig ua auch deswegen verurteilt wurde, weil er sich vor der Tat fahrlässig in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hatte, obwohl er vorhergesehen hatte, daß ihm das Lenken eines Kraftfahrzeuges bevorstand. Begangene Fahrerflucht kann nie betriebsbedingt sein; als Folgen eines solchen Verhaltens entstandene Ausgaben sind daher nie Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs 4 EStG 1972.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5447 F/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001716.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-55730