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VwGH 27.04.1967, 1714/66

VwGH 27.04.1967, 1714/66

Rechtssatz


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Normen
BAO §80 Abs1;
FinStrG §48 Abs1 lita;
FinStrG §49 Abs1 idF 1975/335 impl;
RS 1
Trotz Bestellung eines fähigen Erfüllungsgehilfen bleibt im Rahmen des Zumutbaren die Pflicht der vom Gesetz mit der Vertretung juristischer Personen beauftragten Organe bestehen, die Erfüllung der juristischen Personen treffenden Pflichten sicherzustellen (Anmerkung: Der Geschäftsführer einer Firma hat ein Verschulden an der ihm zur Last gelegten Finanzordnungswidrigkeit nach § 48 Abs 1 lit a FinStrG mit der Begründung in Abrede gestellt, daß er eine besonders fähige Person mit der Besorgung bestimmter steuerlicher Angelegenheiten betraut habe.

*

E , 1714/66 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001714.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-55724