VwGH 18.04.1967, 1713/66
VwGH 18.04.1967, 1713/66
Rechtssätze
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Normen | DP §28 Abs1; DP §75 Abs1; DP §79 Abs1; GehG 1956 §13 Abs3 Z2; |
RS 1 | Wenn auch die Beurteilung der Dienstunfähigkeit eines Beamten eine Rechtsfrage ist, so ist diese Beurteilung doch unter Berücksichtigung aller Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, insbesondere auch aller ärztlichen Atteste und Gutachten sowie auch der Angaben des Beamten vorzunehmen. |
Normen | DP §28 Abs1; GehG 1956 §13 Abs3 Z2; |
RS 2 | Ausführungen zur Frage des Nachweises der gerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, bzw. wann eine derartige Abwesenheit als ungerechtfertigt anzusehen ist. |
Normen | AVG §66 Abs4; VwGG §42 Abs2 lita; |
RS 3 | Die Behörde zweiter Instanz darf inhaltlich in ihrer Entscheidung nicht über den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides hinausgehen; ansonsten belastet sie den Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes wegen funktioneller Unzuständigkeit. (Hinweis auf E vom , Zl. 2483/52; VwSlg. Nr. 3403 A/1954) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1966001713.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-55722