VwGH 26.05.1964, 1713/62
VwGH 26.05.1964, 1713/62
Rechtssatz
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Norm | UStG 1959 §7 Abs4; |
RS 1 | Umfaßt die Veräußerung eines Damenmodengeschäftes bloß den "betriebsbereiten Standort" (Verkaufslokal samt Verkaufseinrichtungen), dann liegt der Tatbestand der Veräußerung eines Unternehmens oder eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebes im ganzen (§ 7 Abs 4 UStG) auch dann nicht vor, wenn das Geschäftslokal in einer Hauptgeschäftsstraße liegt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3090 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1962001713.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-55721