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VwGH 26.05.1964, 1713/62

VwGH 26.05.1964, 1713/62

Rechtssatz


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Norm
UStG 1959 §7 Abs4;
RS 1
Umfaßt die Veräußerung eines Damenmodengeschäftes bloß den "betriebsbereiten Standort" (Verkaufslokal samt Verkaufseinrichtungen), dann liegt der Tatbestand der Veräußerung eines Unternehmens oder eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebes im ganzen (§ 7 Abs 4 UStG) auch dann nicht vor, wenn das Geschäftslokal in einer Hauptgeschäftsstraße liegt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3090 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001713.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-55721