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VwGH 01.02.1979, 1711/75

VwGH 01.02.1979, 1711/75

Rechtssätze


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Normen
AVG §33 Abs2;
BAO §108 Abs3 Satz2 impl;
VStG §24;
VStG §31;
RS 1
Die Bestimmung des § 33 Abs 2 AVG 1950 ist auch auf die Verjährungsfristen des § 31 VStG 1950 anzuwenden.
Normen
FinStrG §14 Abs3 idF impl;
VStG §32 Abs2;
RS 2
Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG 1950 ist ua auch das Ersuchen um Vernehmung einer bestimmten Person als Beschuldigten. Nun verlangt allerdings die Rechtsprechung des VwGH, daß die Verfolgungshandlung nicht allein innerhalb der Verjährungsfrist von der Behörde gesetzt, sondern daß sie auch nach außen in Erscheinung getreten sein müsse, worunter zB an die tatsächliche Abfertigung des Beschuldigten-Ladungsbescheides verstanden wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9758 A/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1975001711.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55713