VwGH 01.02.1979, 1711/75
VwGH 01.02.1979, 1711/75
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Bestimmung des § 33 Abs 2 AVG 1950 ist auch auf die Verjährungsfristen des § 31 VStG 1950 anzuwenden. |
Normen | FinStrG §14 Abs3 idF impl; VStG §32 Abs2; |
RS 2 | Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG 1950 ist ua auch das Ersuchen um Vernehmung einer bestimmten Person als Beschuldigten. Nun verlangt allerdings die Rechtsprechung des VwGH, daß die Verfolgungshandlung nicht allein innerhalb der Verjährungsfrist von der Behörde gesetzt, sondern daß sie auch nach außen in Erscheinung getreten sein müsse, worunter zB an die tatsächliche Abfertigung des Beschuldigten-Ladungsbescheides verstanden wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 9758 A/1979 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1975001711.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-55713