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VwGH 17.04.1978, 1710/77

VwGH 17.04.1978, 1710/77

Rechtssätze


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Norm
PolStG NÖ 1975 §1 lita;
RS 1
Ausführungen zur Frage der Lärmerregung durch Modellflugzeuge bzw. Prüfung des Grundgeräuschpegels.
Normen
AVG §58 Abs2;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
RS 2
Ein Begründungsmangel kann nur dann zu einer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führen, wenn er eine Überprüfung des angefallenen Bescheides hindert. (Hinweis auf E vom , 2293/76), insbesondere wenn dadurch die Partei des Verwaltungsverfahrens über die von der Behörde angestellten Erwägungen nicht unterrichtet und an der Verfolgung ihres Rechtsanspruches gehindert worden ist. (Hinweis auf E vom , 195/51, VwSlg 2407 A/1951)
Normen
VwGG §49 Abs1;
VwGG §49 Abs2;
RS 3
Werden mehrere Beschwerden desselben Beschwerdeführers gegen verschiedene Bescheide zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, gebührt dem Beschwerdeführer im Falle seines Obsiegens der Verhandlungsaufwand auch dann nur einmal, wenn als Zweit- Dritt- usw. Beschwerdeführer in den einzelnen Verfahren auch andere Personen auftreten (hier: 13 Bf, 58 angefochtene Bescheide, Bf jeweils Erstbf allein oder im Zusammenwirken mit dem Zweit - Dritt-, Fünft-, Achtbf usw. gegen die im Verzeichnis angeführten Bescheide. Das von den Bf gegenteilig vorgebrachte Anbringen bot keinen Anlass, von der bisherigen Judikatur abzugehen; Hinweis E , 414/68 und E , 956/68).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1086/71 E VS VwSlg 4405 F/1972 RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001710.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-55708