VwGH 17.04.1978, 1710/77
VwGH 17.04.1978, 1710/77
Rechtssätze
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Norm | PolStG NÖ 1975 §1 lita; |
RS 1 | Ausführungen zur Frage der Lärmerregung durch Modellflugzeuge bzw. Prüfung des Grundgeräuschpegels. |
Normen | |
RS 2 | Ein Begründungsmangel kann nur dann zu einer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führen, wenn er eine Überprüfung des angefallenen Bescheides hindert. (Hinweis auf E vom , 2293/76), insbesondere wenn dadurch die Partei des Verwaltungsverfahrens über die von der Behörde angestellten Erwägungen nicht unterrichtet und an der Verfolgung ihres Rechtsanspruches gehindert worden ist. (Hinweis auf E vom , 195/51, VwSlg 2407 A/1951) |
Normen | VwGG §49 Abs1; VwGG §49 Abs2; |
RS 3 | Werden mehrere Beschwerden desselben Beschwerdeführers gegen verschiedene Bescheide zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, gebührt dem Beschwerdeführer im Falle seines Obsiegens der Verhandlungsaufwand auch dann nur einmal, wenn als Zweit- Dritt- usw. Beschwerdeführer in den einzelnen Verfahren auch andere Personen auftreten (hier: 13 Bf, 58 angefochtene Bescheide, Bf jeweils Erstbf allein oder im Zusammenwirken mit dem Zweit - Dritt-, Fünft-, Achtbf usw. gegen die im Verzeichnis angeführten Bescheide. Das von den Bf gegenteilig vorgebrachte Anbringen bot keinen Anlass, von der bisherigen Judikatur abzugehen; Hinweis E , 414/68 und E , 956/68). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1086/71 E VS VwSlg 4405 F/1972 RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977001710.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-55708