VwGH 29.05.1959, 1710/58
VwGH 29.05.1959, 1710/58
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | In den Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus ist im Hinblick auf die Bestimmungen des § 12 Z 2 EStG 1953 auch der Wert der Wohnung einzubeziehen, die von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen (ganz oder teilweise) unentgeltlich benützt wird. |
Norm | UStG 1959 §4 Abs1 Z11 lita; |
RS 2 | Die von Sozialversicherungsträgern an die Leichenbestattungsunternehmen gezahlten Begräbniskosten sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. |
Norm | |
RS 3 | Auch wenn das Leichenbestattungsunternehmen in seine Rechnungen die Löhne der Leichenträger als durchlaufende Posten aufgenommen hat, können die betreffenden Beträge nicht steuerfrei belassen werden, wenn sich im übrigen aus der Geschäftsgebarung ergibt, daß die Leichträger Arbeitskräfte - wenn auch nur Gelegenheitsarbeiter - des Bestattungsunternehmens sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2026 F/1959 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1958001710.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-55704