Suchen Hilfe
VwGH 28.06.1977, 1706/76

VwGH 28.06.1977, 1706/76

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Wird ein überschuldetes Unternehmen gegen volle Schuldübernahme veräußert, so bildet die HÖhe der übernommenen Schulden die Bemessungsgrundlage (Hinweis E 546/69).
Normen
RS 2
Gehören zu den übertragenen Besitzposten auch halbfertige Arbeiten an fremden Grund und Boden, die im Rahmen von Werklieferungsverträgen ausgeführt wurden, so kann hiefür - anders als bei Werkleistungen - nicht die Steuerbefreiung gemäß § 6 Z 8 lit b UStG 1972 in Anspruch genommen werden, weil es sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht nicht um Geldforderungen, sondern um Wirtschaftsgüter eigener Art handelt (Hinweis E VwSlg 3628 F/1967, 1308/66).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5150 F/1977;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001706.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55691