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VwGH 01.07.1955, 1704/53

VwGH 01.07.1955, 1704/53

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Aufwendungen, die zu einer Vermögensumschichtung führen, können nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG 1953 geltend gemacht werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2973/50 E VwSlg 691 F/1952 RS 2
Norm
RS 2
Die Kosten für die Einrichtung eines BADEZIMMERS in einer Eigentumswohnung sind bei der Lohnsteuer weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1208 F/1955;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001704.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-55686