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VwGH 03.03.1977, 1697/76

VwGH 03.03.1977, 1697/76

Rechtssatz


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Normen
VwGG §42 Abs2 lita impl;
VwGG §42 Abs2 Z1 impl;
WRG 1959 §107;
WRG 1959 §111 Abs3;
WRG 1959 §117;
RS 1
Wurde anlässlich einer mündlichen Verhandlung vom Konsenswerber der Forderung eines Fischereiberechtigten betreffend Leistung einer Entschädigung zugestimmt, kam aber ein Übereinkommen nicht zustande, dann hat die Wasserrechtsbehörde über den geltend gemachten Entschädigungsanspruch zu entscheiden. Durch das Fehlen eines solchen Abspruches hat die Behörde auch den Konsenswerber in einem Recht verletzt. Von einer Präklusion des Konsenswerbers kann keine Rede sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9264 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001697.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-55672