Suchen Hilfe
VwGH 20.09.1979, 1691/78

VwGH 20.09.1979, 1691/78

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BauRallg impl;
ROG NÖ 1976 §30 Abs4;
RS 1
Ein Gebäude, daß offensichtlich zumindest überwiegend dem Reitsport dienen soll (hier: Reithalle mit Pferdeboxen und Düngerstätte) ist mit der Widmung eines für landwirtschaftliche Zwecke bestimmten Grünlandes nicht vereinbar.
Normen
BauO NÖ 1976 §118 Abs3;
BauRallg impl;
RS 2
Ausführungen hinsichtlich allfälliger zustimmender Äußerungen von Organen der Baubehörde betreffend einer Baubewilligung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001691.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-55659