VwGH 07.10.1966, 1691/65
VwGH 07.10.1966, 1691/65
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Schließt der Erwerber eines Mietwohnhauses über freistehende Wohnräume und Geschäftsräume Mietverträge nach dem Mietengesetz, dann führt die durch die Begründung dieser schuldrechtlichen Verhältnisse eintretende Minderung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht regelmäßig zu einer Wertminderung des Mietwohnhauses, woraus sich die Berechtigung zur Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ergibt. * E , 1691/65 #1 |
Norm | |
RS 2 | Vergibt der Erwerber eines Mietwohnhauses mit freistehenden Wohn- und Geschäftsräumen solche Räume durch Abschluß eines Mietvertrages nach dem Mietengesetz, dann führt die Verminderung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, die durch die Begründung schuldrechtlicher Beschränkungen infolge des Abschlusses von Mietverträgen nach dem Mietengesetz entsteht, regelmäßig zu einer Wertminderung des Mietwohnhauses. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965001691.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55656