VwGH 23.04.1980, 1690/79
VwGH 23.04.1980, 1690/79
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb; |
RS 1 | Der Antrag, die Absetzung von den fiktiven Anschaffungskosten vorzunehmen, muß anläßlich der Veranlagung für jenes Kalenderjahr gestellt werden, in dem das Gebäude unentgeltlich erworben wurde, und daher zumindest eine halbe Jahres-AfA vorzunehmen ist. Da § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 aber nicht anordnet, daß dieser Antrag gleichzeitig mit der Überreichung der Steuererklärung beim Finanzamt gestellt werden muß, und überdies die AfA-Berechnung vom Einheitswert eines Gebäudes nur ein aus Verwaltungsvereinfachungsgründen gewählter Pauschalierungsvorgang ist, kann dieser Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren gestellt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5477 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979001690.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-55654