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VwGH 16.03.1967, 1689/66

VwGH 16.03.1967, 1689/66

Rechtssatz


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Norm
ErbStG §3 Abs1 Z2;
RS 1
Der Bereicherungswille bei einer Zuwendung kann aus Tatsachen allein, die sich erst nach der Zuwendung ereignen, nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001689.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-55649