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VwGH 17.09.1963, 1676/62

VwGH 17.09.1963, 1676/62

Rechtssätze


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Norm
RS 1
GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/07/09 1479/61 1
Norm
RS 2
Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1788/61 E VwSlg 2869 F/1963 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001676.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55619