VwGH 06.12.1973, 1671/72
VwGH 06.12.1973, 1671/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine Dalehensforderung ist als verdecktes Stammkapital bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen nach dem neuen Wiener Verfahren (Erl d AÖF 160) nur dann in die Wertermittlung einzubeziehen, wenn mit dem Darlehen eine Beteiligung am Gewinn und am Vermögen der Gesellschaft verbunden war. (Anmerkung: Für das Gebiet der ErbSt kommt dem Rechtssatz im Hinblick nach dem KEINE Bedeutung mehr zu). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001671.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-55610