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VwGH 24.11.1971, 1671/71

VwGH 24.11.1971, 1671/71

Rechtssätze


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Norm
ASVG §49 Abs3 Z1;
RS 1
Ausführungen zur der Frage, ob Nachtschichtzulagen, die an zwei Vertragsbedienstete der Stadt Wien auf Grund des § 27 DO 1967, LGBl. für Wien Nr. 18/1967, in Verbindung mit § 9 der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien geleistet worden sind, beitragsfreie Bezüge im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG darstellen.
Norm
ASVG §49 Abs3 Z1;
RS 2
Beim "Auslagenersatz" handelt es sich im wesentlichen um einen Ersatz der Auslagen des Dienstnehmers, die dadurch entstehen, daß der Ort der Arbeitsverrichtung Besonderheiten aufweist, nicht aber auch um Vergütungen, die typischerweise für allenfalls dem Dienstnehmer entstehende Mehrauslagen im Zusammenhang mit der besonderen zeitlichen Lagerung der Arbeitsleistung entstehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 8119 A/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1971001671.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-55609

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