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VwGH 30.06.1964, 1670/63

VwGH 30.06.1964, 1670/63

Rechtssatz


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Norm
VStG §41 Abs1;
RS 1
Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens ist (selbst nach ungerechtfertigtem Fernbleiben des Beschuldigten) die im Beschuldigtenladungsbescheid bezeichnete Tat; geht das Erkenntnis sachverhaltsmäßig darüber hinaus, dann wurde der Beschuldigte in seinen Rechten, gemäß § 41 VStG verletzt (Hinweis E , 741/48, VwSlg 1054 A/1949 betr. Baustrafrecht).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6389 A/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001670.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-55605