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VwGH 17.02.1972, 1668/71

VwGH 17.02.1972, 1668/71

Rechtssatz


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Norm
VStG §41 Abs1;
RS 1
Wenn aus einem Ladungsbescheid nicht zu erkennen ist, daß gegen eine Person ein als Beschuldigter ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, geschweige denn, welcher Tat ihm als Beschuldigten zur Last gelegt wird, dann liegt keine Verfolgungshandlung vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 8172 A/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001668.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-55598