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VwGH 04.03.1970, 1661/68

VwGH 04.03.1970, 1661/68

Rechtssätze


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Norm
BAO §276 Abs1;
RS 1
Ein vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellter Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, ist ohne rechtliche Wirkung.
Normen
BAO §276 Abs1;
BAO §289 Abs2;
VwGG §42 Abs2 litb;
RS 2
Entscheidet die Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine Berufung, obwohl eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vorliegt, so tat sie dies außerhalb ihrer Zuständigkeit. Die dadurch gegebene Unzuständigkeit ist vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen aufzugreifen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4048 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001661.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-55579