VwGH 04.03.1970, 1661/68
VwGH 04.03.1970, 1661/68
Rechtssätze
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Norm | BAO §276 Abs1; |
RS 1 | Ein vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellter Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, ist ohne rechtliche Wirkung. |
Normen | |
RS 2 | Entscheidet die Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine Berufung, obwohl eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vorliegt, so tat sie dies außerhalb ihrer Zuständigkeit. Die dadurch gegebene Unzuständigkeit ist vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen aufzugreifen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4048 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968001661.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-55579