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VwGH 09.11.1971, 1660/70

VwGH 09.11.1971, 1660/70

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §20 Abs1 Z2;
HGB §335;
RS 1
Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die Behörde hat die von der Beschwerde als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemachten anteiligen Verluste nicht als einkommensmindernd anerkannt mit der Begründung, es liege eine stille Gesellschaft vor.

*

E , 1660/70 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001660.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55577