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VwGH 01.10.1954, 1660/53

VwGH 01.10.1954, 1660/53

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §36 Abs3;
RS 1
Die beiden Redewedungen im § 36 Abs 3 EStG 1953, wonach ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leistung des Dienstgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Dienstgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist, sind im wesentlichen gleichbedeutend.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1008 F/1954
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001660.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-55576