VwGH 01.10.1954, 1660/53
VwGH 01.10.1954, 1660/53
Rechtssatz
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Norm | EStG 1953 §36 Abs3; |
RS 1 | Die beiden Redewedungen im § 36 Abs 3 EStG 1953, wonach ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leistung des Dienstgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Dienstgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist, sind im wesentlichen gleichbedeutend. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1008 F/1954 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1953001660.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-55576